Die Grundstücksenteignung zugunsten privater Wirtschaftsunternehmen.

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SEBI: 78/5626

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Zusammenfassung

Aufgabe des Enteignungsrechts ist es, den Interessenkonflikt zwischen einem Eigentümer und einer Gesamtheit zu lösen, die dessen Eigentum für einen bestimmten Zweck benörigt. Gerade das Grundstückseigentum kann leicht zum Gegenstand solcher Interessenkollisionen werden, weil für ein Vorhaben oft nur ein bestimmtes Grundstück in Frage kommt. Die Lösung des Konflikts besteht darin, das Einzelinteresse unter bestimmten Voraussetzungen zugunsten des Interesses der Allgemeinheit zurückzudrängen. Konkrete Enteignungszwecke bei Enteignungen für die Industrie sind volkswirtschaftliche Gesichtspunkte (Beschaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen, Verbesserung und Erhaltung der Wirtschaftsstruktur, Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschaffung volkswirtschaftlich wichtiger Güter) und polizeiliche Erwägungen. Die Enteignungen finden statt auf einzelnen Sachgebieten, die der Autor näher (mit zum Teil historischen Beispielen) beschreibt. chb/difu

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Grundstück, Enteignung, Privatunternehmen, Bergbau, Hafen, Rohrleitung, Städtebau, Bundesbaugesetz, Rechtsgeschichte, Industrie, Verkehr, Wasserweg, Energieversorgung, Bauplanungsrecht, Bodenrecht, Recht, Eigentum

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Heidelberg: (1967), 112 S., Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1967)

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Grundstück, Enteignung, Privatunternehmen, Bergbau, Hafen, Rohrleitung, Städtebau, Bundesbaugesetz, Rechtsgeschichte, Industrie, Verkehr, Wasserweg, Energieversorgung, Bauplanungsrecht, Bodenrecht, Recht, Eigentum

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