Aktuelle Probleme der bauplanungsrechtlichen Begünstigung im Außenbereich.
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1991
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IRB: Z 1585
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Zusammenfassung
Die planungsrechtlichen Vorschriften für das Bauen im Außenbereich zielten ursprünglich darauf ab, durch die abschließende Regelung zulässiger Vorhaben eine Zersiedelung zu verhindern und außenbereichsfremde Funktionen, auch durch Entprivilegierung bei Nutzungsänderung, auszuschließen. Dieses Prinzip der Einheit von Substanz und Funktion ist von BBauG-Novellen 1977 und 1979, vom BauGB 1986/87 und nun vom BauGB-MaßnahmenG vielfältig aufgelockert worden.Teil- oder quasiprivilegierten sowie begünstigten Vorhaben nach § 35 IV BauGB in Verbindung mit § 4 III BauGB-MaßnahmenG können bestimmte öffentliche Belange, Darstellungen eines Flächen- oder Landschaftsplans nicht mehr entgegengehalten werden. Ein zunehmend kompliziertes System von Zulässigkeitskriterien schafft Probleme in Rechtsprechung und Planungspraxis. Der Beitrag greift einige dieser Probleme auf, die sich vor allem im Zusammenhang mit § 4 III und IV BauGB-MaßnahmenG neu oder verschärft stellen. Behandelt werden die Entprivilegierung nach Nutzungsänderung, die Lückenfüllungssatzung und Schwierigkeiten der gerichtlichen Kontrolle sowie Fragen der Rechtsdogmatik. (wb)
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Umwelt- und Planungsrecht 11(1991), Nr.11/12, S.401-408, Lit.