Stadtentwicklungsplanung in der Bundesrepublik Deutschland.

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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892

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Abstract

Als Reaktion auf die kritische Diskussion über die bisherige Praxis der Stadtplanung Mitte der sechziger Jahre wurden in zahlreichen Kommunen neue Institutionen geschaffen die Dienststellen für Stadtentwicklung. Die bisher nur mangelhafte Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten des Bundesbaugesetzes zur Erarbeitung städtischer Entwicklungskonzepte ließ jedoch den Verdacht aufkommen, daß die Schaffung neuer Institutionen eher Alibifunktionen als sachliche Gründe hatte. Die organisatorische Ausstattung und die publizierten Arbeitsergebnisse dieser Institutionen werden in der vorliegenden Arbeit analysiert. Es zeigt sich, daß die Leitung der kommunalen Entwicklungsplanung weniger in der Bereitstellung eines neuen Planungsinstrumentariums oder neuer Planungskonzepte zu sehen ist, als vielmehr in einer allgemeinen Integrations- und Informationsfunktion. Als strategische Pläne bleiben die erarbeiteten Stadtentwicklungspläne dann ohne Wirkung, wenn sie nicht durch differenziertere, fach- und sachbezogene Einzelpläne konkretisiert werden.

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Stadtentwicklungsplanung, Planung

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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 15 (1976), 2, S. 280-299, Tab.; Zus., engl., franz.

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Stadtentwicklungsplanung, Planung

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