§ 564 b Abs 1 BGB; § 4 Abs 5 u 8 WoBindG; Art III Abs 1 S 1 III. MietRAEndG. BayObLG, Beschluß v. 23.7.1985 - Az. RE-Miet 3/85.
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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4
SEBI: Zs 818-4
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RE
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Zusammenfassung
Dem Vermieter einer öffentlich geförderten Wohnung, für die eine Behörde ein Belegungsrecht innehat und die an eine nicht bei dieser Behörde bedienstete Person vermietet ist, steht ein berechtigtes Interesse zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses auch dann zu, wenn die Behörde die Kündigung wegen Bedarfs der Wohnung verlangt, ohne hierbei dem Vermieter anzudrohen, ihm wirtschaftliche Nachteile zuzufügen, falls er die Kündigung unterlässt. (-z-)
Beschreibung
Schlagwörter
Wohnraum, Wohnungsbindungsgesetz, Wohnraumkündigung, Rechtsprechung, Rechtsentscheid, Rechtsstellung, Belegungsrecht, Öffentliche Förderung, OLG-Urteil, Recht, Wohnung
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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 38(1985), Nr.10, S.335-336, Lit.
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Wohnraum, Wohnungsbindungsgesetz, Wohnraumkündigung, Rechtsprechung, Rechtsentscheid, Rechtsstellung, Belegungsrecht, Öffentliche Förderung, OLG-Urteil, Recht, Wohnung