Institutionen direkter Demokratie in den Gemeinden Deutschlands und der Schweiz. Eine rechtsvergleichende Untersuchung.
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DE
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Rostock
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ZLB: 2003/338-4
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DI
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Abstract
Mit den Institutionen direkter Demokratie sind nicht alle Instrumente, die den Gemeindebürgern eine wie auch immer geartete Partizipation an den gemeindlichen Entscheidungsprozessen ermöglichen, Gegenstand der Untersuchung, sondern eingeschränkt die den Gemeindebürgern in Deutschland und der Schweiz eingeräumten unmittelbaren Sachentscheidungsbefugnisse. Sie stehen in Deutschland im Mittelpunkt der Auseinandersetzung und werden in der Schweiz - neben den Wahlen - als der eigentliche Kern der politischen Rechte der Bürger betrachtet. Zunächst wird dargelegt, welche Inhalte dem Begriff der direkten Demokratie beigemessen werden. Die auf der gemeindlichen Ebene verwirklichten direkt-demokratischen Institutionen, ihre verfahrensrechtliche Ausgestaltung und ihr materiell-rechtlicher Anwendungsbereich werden in Länderberichten für die Schweiz und für Deutschland eigenständig dargestellt. Dabei beschränken sich die Ausführungen zum Themenbereich des Rechtsschutzes bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im deutschen Länderbericht auf die wesentlichen und grundlegenden Fragen. Während in der Schweiz Fragen des Rechtsschutzes kaum Probleme aufwerfen und daher in der wissenschaftlichen Behandlung der direkt-demokratischen Institutionen so gut wie gar keine Rolle spielen, ist bei den in Deutschland erst kürzlich eingeführten Beteiligungsinstrumenten auch in diesem Bereich noch vieles umstritten. Die Gegenüberstellung der einzelnen Institutionen sowie der eigentliche Vergleich und die Bewertung der vorgefundenen Regelungen schließen die Arbeit ab. goj/difu
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231 S.