Kostentragungspflicht der Fahrerlaubnisbehörde bei verspäteter Aufhebung einer Entziehungsverfügung.

Beck
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Datum

2001

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Herausgeber

Beck

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0934-1307

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 4033-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Es entspricht bei einer Kostenentscheidung gem. § 161 II VwGO grundsätzlich billigem Ermessen, dem Behördenträger der Fahrerlaubnisbehörde die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, wenn diese bzw. die Widerspruchsbehörde bei einer zunächst vom Fahrerlaubnisinhaber geschaffenen und während des Widerspruchsverfahrens wieder beseitigten Fahrerlaubnisentziehungsvoraussetzungen nicht dem Widerspruch abhilft bzw. stattgibt, sondern die angeforchtene Fahrerlaubnisentziehungsverfügung erst nach Erlass des den Widerspruch zurückweisenden Widerspruchsbescheids aufhebt. SächsOVG, Beschluss vom 22.1.2001 - 3 BS 109/00. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

Ausgabe

Nr. 12

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 531-532

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen