Energie- und Klimaschutzstrategie Region Stuttgart.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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Abstract
Wirtschaftsstarke und dicht besiedelte Räume stellen Schwerpunkte des Energieverbrauchs und der Emission klimaschädigender Gase dar. 75 Prozent der Treibhausgasemissionen fallen in dieser Raumkategorie an. Neben dem Energiebedarf von Wohngebäuden und des Verkehrssektors kommt insbesondere der Wirtschaft ein überdurchschnittlicher Anteil zu. Zugleich bestehen in Verdichtungsräumen häufig nur begrenzt Möglichkeiten zur Nutzung regenerativer Energiequellen. Daher stellt sich hier die Bewältigung der Energiewende deutlich komplexer dar als in dünn besiedelten Räumen. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag die Energie- und Klimaschutzstrategie der Region Stuttgart beschrieben, in der rund ein Drittel des Bruttosozialprodukts Baden-Württembergs erwirtschaftet wird. Mehr als 40 Prozent der gewerblichen Leistung sind dem produzierenden Gewerbe mit einem hohen spezifischen Energiebedarf zuzuordnen. Städten und Gemeinden kommt eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der Energiewende und der Reduktion der CO2-Emissionen zu und übergeordnete Ebenen wie Land und Bund agieren primär durch Zielvorgaben sowie durch die Schaffung von Anreizen. Die Position des Verbandes Region Stuttgart als Träger der Regionalplanung orientiert sich zwischen diesen beiden Ebenen an den Handlungsmöglichkeiten eines Infrastruktur- und Planungsverbandes. Neben der formalen Planung kommt informellen Planungen und Maßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Hierzu zählen Entwicklungskonzepte, die Bereitstellung von Grundlagendaten für die Kommunen sowie Beratungs- und Koordinationsaufgaben. Alle im Bereich Regionalplanung und -entwicklung verfügbaren Handlungsoptionen werden im Rahmen der Regionalen Energie- und Klimaschutzstrategie sowohl zur Sicherung der Energieversorgung und Reduktion von Treibhausgasen wie zur Anpassung an den Klimawandel eingesetzt.
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Journal
Die Gemeinde
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Nr. 18
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S. 699-701