Kommunalrecht in Baden-Württemberg. Systematische Darstellung. 3. Aufl.
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1980
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SEBI: 81/1009
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Zusammenfassung
Gemeinderecht ist das Organisationsrecht der Gemeinde, die als juristische Person Organe benötigt, um am Rechtsverkehr teilnehmen zu können.Die Einrichtung dieser Organe, ihre Zuständigkeiten und ihr Verhältnis zueinander sind im Gemeinderecht geregelt, welches sich bildet aus dem Gemeindeverfassungsrecht und dem Gemeindewirtschaftsrecht.Beides zusammen mit dem Landkreisrecht und dem Recht der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit ist das Kommunalrecht im weitesten Sinne.Die Grundlagen der Gemeinden werden anhand der Geschichte der kommunalen Selbstverwaltung, des Begriffs und ihrer Bedeutung, sowie der verfassungsrechtlichen Stellung der Gemeinden erläutert.Satzungsrecht, Hoheitszeichen, Gemeindedienste, Mitwirkung der Bürgerschaft, ehrenamtliche Tätigkeiten, die innere Gemeindeverfassung am Beispiel des Gemeinderates, Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung sowie die Aufsicht über die Gemeinden werden ebenfalls erläutert. kf/difu
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Stuttgart: Boorberg (1980), 280 S., Abb.; Tab.; Lit.; Reg.