Ansatzpunkte für eine stärker ökologisch orientierte Raumordnungspolitik.
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SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
BBR: Z 703
IRB: Z 885
BBR: Z 703
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Zusammenfassung
Da der Boden durch die vielfältigen Einwirkungen menschlicher Aktivitäten gerade in seinen ökologischen Funktionen gefährdet ist, bedürfen diese Funktionen im besonderen Maße des Schutzes. Nur ein in diesem Sinne ökologisches Verständnis des Bodenschutzes ermöglicht eine klare Bestimmung der zu schützenden Funktionen und der bestehenden Gefahren, was die Ableitung konkreter politischer Maßnahmen ermöglicht. Die Bundesraumordnung als Politikbereich hat im wesentlichen drei Ansatzpunkte, um eine ökologisch orientierte Raum- und Siedlungsentwicklung voranzutreiben: Koordination der verschiedenen Nutzungsansprüche an den Raum, Vorsorge für zukünftige Flächeninanspruchnahme und Durchsetzung des Verursacherprinzips. Weitere Ansatzpunkte einer stärker ökologisch orientierten Raumordnungspolitik und entsprechende Konsequenzen für die Anwendung raumordnungspolitischer Instrumente zur Entscheidungsfindung (Indikatoren, Prognosen) sind Bedarfsprüfung flächenbeanspruchender Investitionen.
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Umweltschutz, Raumplanungspolitik, Flächennutzung, Nutzungskonflikt, Umweltverträglichkeitsprüfung, Raumordnung, Ressourcen
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1985), Nr.1/2, S.33-38, Lit.
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Umweltschutz, Raumplanungspolitik, Flächennutzung, Nutzungskonflikt, Umweltverträglichkeitsprüfung, Raumordnung, Ressourcen