Die Kontrolle von Bedarfsplanungen im Infrastrukturrecht. Überlegungen zur Ausweitung von gerichtlichen und außergerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten.

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DE

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840

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RE

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Abstract

Auf der ersten Stufe im Planungsprozess bei Infrastrukturvorhaben steht der Nachweis des Bedarfs. Da Infrastrukturen in der Regel signifikante Umweltauswirkungen haben, bietet die Einbeziehung des Umweltschutzes auf dieser Stufe die Chance, zu einem sehr frühen Zeitpunkt die Planung mit Umweltschutzerwägungen zu verknüpfen. Um dies effektiv zu gewährleisten, sind die Möglichkeiten der gerichtlichen und außergerichtlichen Kontrolle als sehr bedeutsam einzustufen. Allerdings sind direkte Anfechtungsmöglichkeiten von Bedarfsplanungen eingeschränkt; auch die außergerichtliche Kontrolle ist ausbaufähig. Dieser Beitrag beleuchtet Möglichkeiten zur Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten bei Bedarfsplanungen. Die Untersuchung ist Teil einer Studie zum Instrument der Bedarfsplanung, die das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) und die Universität Leipzig im Auftrag des Umweltbundesamtes angefertigt haben. Grundlegende Überlegungen zum Bedarfsverständnis, zu den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie zu den Anforderungen an eine umweltgerechte Bedarfsplanung wurden in dieser Zeitschrift vom Leiter des Projekts, Prof Dr. Wolfgang Köck, ZUR 2016, 579 ff vorgestellt. Daran knüpft der Beitrag an.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 2

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S. 67-73

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