Getrennthaltungsgebot und Vermischungsverbote nach dem neuen KrWG. Teil 1: Allgemeines Getrennthaltungsgebot.
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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RE
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Abstract
Grundsätzlich ist eine Verwertung von unvermischten Abfällen einfacher als bei Abfallgemischen. Zudem besteht die Gefahr, dass abfallrechtliche Vorgaben durch gezieltes Vermischen von Abällen umgangen werden. So ist bei gefährlichen Abfällen eine Vermischung zum Zwecke der Schadstoffverdünnung vorstellbar, um dadurch zu einer Neueinstufung als ungefährlicher Abfall zu kommen oder um unzulässige Entsorgungswege beschreiten zu können. Dies kann zu Schadstoffanreicherungen im Wertstoffkreislauf und zu Gefährdungen von Mensch und Umwelt führen. Vor diesem Hintergrund sieht das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) an verschiedenen Stellen Getrennthaltungsgebote und Vermischungsverbote vor. Der erste Teil des Beitrags stellt das allgemeine Getrennthaltungsgebot vor.
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 9
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S. 474-479