Zu den Investitionsschutzstandards "indirekte Enteignung" und "gerechte und billige Behandlung" und ihren Auswirkungen auf das nationale Städtebaurecht.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: R 622 ZB 1139

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RE

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Abstract

Bis zum Jahr 2018 sind global betrachtet ca. 350 bilaterale Investitionsschutzabkommen (BITs) im Hinblick auf die Investitionsschutzstandards der indirekten Enteignung sowie der gerechten und billigen Behandlung nachzuverhandeln. Auch in aktuell ausgearbeiteten Investitionsabkommen wie CETA und TTIP spielen diese unbestimmten Rechtsbegriffe und offenen Regelungskonzepte eine prominente Rolle. Es stellt sich die Frage, wie diese Schutzstandards bestehende oder zukünftige nationale Regelungen im Städtebau- und Planungsrecht beeinflussen. Der Beitrag möchte auf die mangelnde Kohärenz dieser Standards hinweisen, die durch interpretative Erklärungen der Vertragsstaaten nur begrenzt eingeschränkt und handhabbar gemacht werden können.

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Die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 6

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S. 237-246

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