Der Sachverständige im Denkmalschutz, unter besonderer Berücksichtigung des hamburgischen Rechts. Zugleich ein Beitrag zu Überprüfbarkeit unbestimmter Rechtsbegriffe.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 76/5131

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Zusammenfassung

Die ersten Rechtsvorschriften über die Denkmalpflege in Deutschland gab es seit 1815 in Preußen, wo sich vor allem der Baumeister Friedrich Schinkel um die Denkmalpflege verdient gemacht hatte. Heute werden der Denkmalpflege und dem Denkmalschutz vor allem in der juristischen Literatur und der Rechtsprechung eher eine nachrangige Bedeutung beigemessen. Ziel der Studie ist es, das Denkmalrecht im allgemeinen und in seiner historischen Entwicklung sowie im besonderen die Bedeutung der Mitwirkung von Sachverständigen in diesem Bereich zu würdigen und juristisch zu werten. Dabei berücksichtigt die Studie vorrangig die hamburgische Sach- und Rechtslage. In diesem Zusammenhang beschäftigt sie sich außerdem mit dem umstrittenen verwaltungsrechtlichen Problemkreis der gerichtlichen Überprüfbarkeit von unbestimmten Rechtsbegriffen.

Beschreibung

Schlagwörter

Denkmalpflege, Unbestimmter Rechtsbegriff, Sachverständiger, Kultur, Verwaltungsrecht, Denkmalschutz, Kunst, Geschichte, Recht

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Hamburg: Jobst Schultze (1972), XIV, 134 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1972)

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Denkmalpflege, Unbestimmter Rechtsbegriff, Sachverständiger, Kultur, Verwaltungsrecht, Denkmalschutz, Kunst, Geschichte, Recht

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries