Der Sachverständige im Denkmalschutz, unter besonderer Berücksichtigung des hamburgischen Rechts. Zugleich ein Beitrag zu Überprüfbarkeit unbestimmter Rechtsbegriffe.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 76/5131
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Die ersten Rechtsvorschriften über die Denkmalpflege in Deutschland gab es seit 1815 in Preußen, wo sich vor allem der Baumeister Friedrich Schinkel um die Denkmalpflege verdient gemacht hatte. Heute werden der Denkmalpflege und dem Denkmalschutz vor allem in der juristischen Literatur und der Rechtsprechung eher eine nachrangige Bedeutung beigemessen. Ziel der Studie ist es, das Denkmalrecht im allgemeinen und in seiner historischen Entwicklung sowie im besonderen die Bedeutung der Mitwirkung von Sachverständigen in diesem Bereich zu würdigen und juristisch zu werten. Dabei berücksichtigt die Studie vorrangig die hamburgische Sach- und Rechtslage. In diesem Zusammenhang beschäftigt sie sich außerdem mit dem umstrittenen verwaltungsrechtlichen Problemkreis der gerichtlichen Überprüfbarkeit von unbestimmten Rechtsbegriffen.
Beschreibung
Schlagwörter
Denkmalpflege, Unbestimmter Rechtsbegriff, Sachverständiger, Kultur, Verwaltungsrecht, Denkmalschutz, Kunst, Geschichte, Recht
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Hamburg: Jobst Schultze (1972), XIV, 134 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1972)
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Denkmalpflege, Unbestimmter Rechtsbegriff, Sachverständiger, Kultur, Verwaltungsrecht, Denkmalschutz, Kunst, Geschichte, Recht