Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Wohnraumvermietung.

Dahlke, Ann
Hammonia
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Datum

2006

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Herausgeber

Hammonia

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Hamburg

Sprache

ISSN

0939-625X

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 613
BBR: Z 143

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Das AGG setzt insgesamt vier EU-Richtlinien in deutsches Recht um, geht jedoch zugleich mit seinen Regelungen über die Vorgaben der EU weit hinaus. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG). Die Benachteiligungsmerkmale Rasse und ethnische Herkunft greifen mit Inkrafttreten des Gesetzes, während es die weiteren Merkmale erst ab dem 1. Dezember 2006 zu beachten gilt (vgl. § 33 Abs. 2 und 3 AGG). Das Gesetz zeitigt mit dem Einzug eines unmittelbaren Benachteiligungsverbotes tief greifende Auswirkungen insbesondere im Bereich des Arbeits- und Zivilrechts. Auch die Vermieter von Wohnraum müssen sich mit den Vorgaben des AGG entsprechend auseinandersetzen. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Die Wohnungswirtschaft

Ausgabe

Nr. 10

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 78-79

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen