Infrastruktur unter gewandelten Rahmenbedingungen.
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1989
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Durch nachhaltige Veränderungen der quantitativen und qualitativen Versorgungsanforderungen und durch die Funktionsausdünnung in der Fläche infolge des Einsatzes des Zentrale-Orte-Konzepts ergeben sich Änderungsanforderungen an die Infrastrukturplanung. Dabei werden die veränderten Rahmenbedingungen sich - je nach Raum- und Siedlungsstruktur - sehr unterschiedlich auswirken und entsprechend unterschiedliche Anforderungen stellen. Allgemein gewinnt der Infrastrukturbestand zunehmend an Bedeutung bei gleichzeitigem Sinken der Handlungsspielräume infolge der Entwicklung der öffentlichen Finanzen. Mit einer verstärkt bestandsorientierten Infrastrukturplanung (anstelle von Neuinvestitionen und Flächenneuausweisungen) müßte eine Auflockerung der bisherigen starren Zuständigkeitszuordnung der Infrastruktureinrichtungen zu bestimmten Ressorts einhergehen. In Großstädten in Regionen mit großen Verdichtungsräumen ermöglicht der umfangreiche Bestand eine sehr breite Palette an Möglichkeiten der Bestandsanpassung. In den ländlichen Regionen geht es dagegen z.T. immer noch um den Abbau vorhandener Versorgungsdefizite. Zudem gewähren die knappe Ausstattung und die Weitmaschigkeit der Versorgungsnetze nur minimale Handlungsspielräume. Hier könnte daher - neben dem Erfordernis gemeindegrenzenüberschreitender Planungsansätze - eine kompensierende
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Informationen zur Raumentwicklung, Bonn, (1989), H.1, S.1-12, Lit.