Evaluation des neu eingeführten Jugendarrestes neben zur Bewährung ausgesetzter Jugendstrafe (§ 16a JGG). Abschlussbericht im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
wvb, Wiss. Verl.
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2016
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wvb, Wiss. Verl.
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DE
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Berlin
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ZLB: R 546/142
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RE
Abstract
Mit dem Gesetz wurden unter anderem das bislang enthaltene "Koppelungsverbot" von Jugendarrest und Jugendstrafe aufgehoben und der Arrest eingeführt. Möglich ist nun die Verhängung von Jugendarrest neben einer Jugendstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, wenn die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder wenn sich das Gericht nach dem neu eingeführten die Entscheidung über die Aussetzung der Jugendstrafe vorbehält. Vor dem Hintergrund der rechtspolitischen und wissenschaftlichen Diskussion um die Einführung des Arrestes erschien eine empirische Analyse der Anwendung, Ausgestaltung und Wirkungen dieser neuen Sanktionsmöglichkeit geboten. Daher hat das Bundesamt für Justiz im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz das rechtstatsächliche Forschungsvorhaben der Evaluation des Jugendarrestes neben der zur Bewährung ausgesetzten Verhängung oder Vollstreckung einer Jugendstrafe gemäß vergeben. Ziel war, die Untersuchung der Umsetzung, wobei einerseits im Wege einer begleitenden Evaluation die Einstellung der Praxis gegenüber dieser neuen Sanktionsmöglichkeit nebst einer eventuellen Veränderung dieser Einstellung im Verlauf der praktischen Erfahrung in den Blick genommen und andererseits die tatsächliche Anwendung dieser neuen Vorschrift und der mit ihr korrespondierenden Bestimmungen analysiert wurde.
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233 S.