Der Drittschutz in der Baunutzungsverordnung durch die Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 99/2587

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DI

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Abstract

Die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Anlage steht im Vordergrund. Danach richten sich Art und Umfang der von den Nachbarn zu duldenden Anlage. Besondere Bedeutung kommt der Art der baulichen Nutzung zu, die ausschlaggebend für die Art der Auswirkungen einer Anlage in ihrer Umgebung ist. Es wird festgelegt, ob auf einem Grundstück eine Schule, ein Wohnhaus oder ein Gewerbebetrieb errichtet werden darf. Die konkreten planungsrechtlichen Regelungen über die Art der Nutzung sind in §§ 1-15 Baunutzungsverordnung festgelegt, der auch Thema ist. Zunächst wird die Dogmatik des Nachbarschutzes im Baurecht vorangestellt und anschließend Aufbau und Struktur öffentlicher Nachbarrechte untersucht. kirs/difu

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318 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 794