Der Drittschutz in der Baunutzungsverordnung durch die Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung.
Duncker & Humblot
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Duncker & Humblot
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Berlin
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 99/2587
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Anlage steht im Vordergrund. Danach richten sich Art und Umfang der von den Nachbarn zu duldenden Anlage. Besondere Bedeutung kommt der Art der baulichen Nutzung zu, die ausschlaggebend für die Art der Auswirkungen einer Anlage in ihrer Umgebung ist. Es wird festgelegt, ob auf einem Grundstück eine Schule, ein Wohnhaus oder ein Gewerbebetrieb errichtet werden darf. Die konkreten planungsrechtlichen Regelungen über die Art der Nutzung sind in §§ 1-15 Baunutzungsverordnung festgelegt, der auch Thema ist. Zunächst wird die Dogmatik des Nachbarschutzes im Baurecht vorangestellt und anschließend Aufbau und Struktur öffentlicher Nachbarrechte untersucht. kirs/difu
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
318 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Schriften zum Öffentlichen Recht; 794