Die Umweltverträglichkeitsprüfung und ihre etwaige Integration in das Raumordnungsverfahren.
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SEBI: Zs 237-4
BBR: Z 700
IRB: Z 1003
BBR: Z 700
IRB: Z 1003
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Abstract
Der Rat der EG erließ am 27. Juni 1985 die "Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten". Diese Richtlinie muß von den Mitgliedstaaten bis zum 5. Juli 1988 in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, entweder eine selbständige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einzuführen oder die UVP in bereits bestehende Verfahren zu integrieren. Die vorliegende Arbeit untersucht in diesem Zusammenhang die Frage, ob die UVP in das Raumordnungsverfahren (ROV) integriert werden könnte, und kommt zu dem Ergebnis, daß das ROV zwar als erste Stufe der UVP geeignet ist, die UVP jedoch im nachfolgenden Genehmigungsverfahren fortgeführt werden sollte und somit zweistufig durchzuführen wäre. - (Verf.)
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Umweltverträglichkeitsprüfung, Raumordnungsverfahren, Planungsverfahren, Partizipation
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Raumforschung und Raumordnung, Köln 45(1987), H.5/6, S.195-200, Lit.
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Umweltverträglichkeitsprüfung, Raumordnungsverfahren, Planungsverfahren, Partizipation