Das Weberamt in Preetz, 1655-1923.

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SEBI: 71/3338

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Abstract

Das Beispiel des Weberamtes in Preetz wird als Sonderfall der gesellschaftlichen Entwicklung und Differenzierung der sozialen Funktionen seit dem ausgehenden Mittelalter dargestellt. Konkret handelt es sich dabei um die Formen des Verhältnisses zwischen der im Amt institutionalisierten Verfassung und Organisation der handwerklichen Produktion und der Obrigkeit. Landesherrliche und krichliche Gewalt geraten der organisierten gesellschaftlichen Arbeit gegenüber in Interessengegensätze. Die Entwicklung des Antes selbst bezeichnet den Prozeß der Entfaltung der Produktivkräfte und ihrer Formen. Wesentlich ist die zunehmende Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens von der sich emanzipierenden Arbeitssphäre her. Das Amt kontrolliert den Umfang der Produktion, organisiert die Ausbildung, bestätigt Qualifikationen und verpflichtet zu gegenseitiger Hilfe und Totendiensten. Zum Hemmnis der bürgerlich-kapitalistischen Entwicklung geworden, wird die Amtsverfassung durch die Gewerbefreiheit 1869 aufgehoben.

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Ortsgeschichte, Stadtgeschichte, Recht, Wirtschaftsrecht, Geschichte, Rechtsgeschichte, Sozialgeschichte, Wirtschaftsgeschichte

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Kiel, (1971) 222 S., Abb.; Lit.

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Ortsgeschichte, Stadtgeschichte, Recht, Wirtschaftsrecht, Geschichte, Rechtsgeschichte, Sozialgeschichte, Wirtschaftsgeschichte

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