Düngemittel unter Kontrolle nehmen. Grundwasserschutz.

Haakh, Frieder
pVS, pro Verlag und Service
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Datum

20172018

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Herausgeber

pVS, pro Verlag und Service

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Schwäbisch-Hall

Sprache

ISSN

0723-8274

ZDB-ID

Standort

ZLB: Kws 740 ZB 6798

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Vielerorts ist das Grundwasser mit Nitrat belastet, das zum überwiegenden Teil aus der Landwirtschaft stammt. Bundesweit liegt der jährliche Stickstoffüberschusss aus der Landwirtschaft bei 97 Kilogramm pro Hektar. Aus der Atmosphäre kommen weitere 15 bis 25 und aus Abwasserversickerungen zirka 2 Kilogramm hinzu. Das Problem ist nicht grundsätzlich die Düngung in der Landwirtschaft, sondern das Zuviel an Düngung. In Baden-Württemberg wurde im Jahr 1988 zum Schutz der Grundwasservorkommen die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) eingeführt. Nachdem der Bund die Düngegesetzgebung überarbeitet hat, steht jetzt die Novellierung der SchALVO an. Zwingend notwendig ist die Verklammerung zwischen den Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft und den zulässigen Immissionswerten im Grundwasser von 50 Milligramm pro Liter, denn jedes Wasserschutzgebiet verträgt nur eine maximale N-Fracht, bis der Trinkwassergrenzwert erreicht ist. Deshalb müssen N-Verluste und die N-Überschüsse erhoben und die N-Überschüsse im Einzugsgebiet ins Verhältnis zur Grundwasserbelastung gesetzt werden. Maßstab für die Wasserversorgungsunternehmen und die Kommunen muss sein, dass als Basis das landwirtschaftliche Fachrecht vollzogen wird und die Umsetzungsdefizite in den Landratsämtern behoben werden. Zudem wird in dem Beitrag gefordert, dass es zu keiner Verchlechterung in den Wasserschutzgebieten kommt und die Grundwasserschutzauflagen geeignet sind, das Nitratproblem in den 229 Problem- und 79 Sanierungsgebieten Baden-Württembergs zu lösen.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Der Gemeinderat

Ausgabe

Nr. 12
Nr. 1

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 46-47

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen