Gebietsbezogener Immissionsschutz auf lokaler Ebene. Die Verordnungsermächtigungen des § 49 BImSchG.

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Nomos

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Baden-Baden

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1613-0235

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ZLB: Zs 7094

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

§ 49 BImSchG schafft eine wichtige Grundlage dafür, lokale Gegebenheiten beim Immissionsschutz berücksichtigen zu können. Für Gemeinden ist § 49 BImSchG in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: Zum einen steht ihnen bei Erlass einer auf § 49 BImSchG gestützten Verordnung auf Grund der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 II GG) ein Anhörungsrecht zu, zum anderen stellt sich die Frage nach dem Verhältnis der verordnungsrechtlichen Regelungen zu Immissionsschutz betreffenden Regelungen, die eine Gemeinde in einem Bebauungsplan getroffen hat.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

KommJur

Ausgabe

Nr. 1

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Seiten

S. 4-8

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