Gebietsbezogener Immissionsschutz auf lokaler Ebene. Die Verordnungsermächtigungen des § 49 BImSchG.
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Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
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1613-0235
ZDB-ID
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ZLB: Zs 7094
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Zusammenfassung
§ 49 BImSchG schafft eine wichtige Grundlage dafür, lokale Gegebenheiten beim Immissionsschutz berücksichtigen zu können. Für Gemeinden ist § 49 BImSchG in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: Zum einen steht ihnen bei Erlass einer auf § 49 BImSchG gestützten Verordnung auf Grund der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 II GG) ein Anhörungsrecht zu, zum anderen stellt sich die Frage nach dem Verhältnis der verordnungsrechtlichen Regelungen zu Immissionsschutz betreffenden Regelungen, die eine Gemeinde in einem Bebauungsplan getroffen hat.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
KommJur
Ausgabe
Nr. 1
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Seiten
S. 4-8