Der Lastenausgleich im Kanton Zürich.

Muehlemann, Ernst Rudolf
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1972

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SEBI: 75/2318

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Der Lastenausgleich als Bestandteil des Finanzausgleichs im föderalistischen Staate ist das Hauptinstrument zur Nivellierung der finanziellen Leistungsfähigkeit der untergeordneten Gebietskörperschaften.Nach dem neuen Finanzausgleichgesetz von 1966 wurde der Lastenausgleich im Kanton Zürich sehr stark ausgebaut.Rund 25Prozent der Gesamtausgaben der ordentlichen Rechnung werden im Kanton Zürich, unter Berücksichtigung der Finanzlage der Gemeinden, im Dienste des Lastenausgleichs eingesetzt.Damit dürfte Zürich an der Spitze der Schweizer Kantone stehen; der Grund hierfür liegt in der stark unterschiedlichen Finanzkraft der armen Landgemeinden und finanzkräftiger Seegemeinden.Ansatzpunkte für die Revision bzw.Verbesserung des Zürcher Finanzausgleichs werden diskutiert.

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Zürich: Juris (1972) 114 S., Abb.; Tab.; Lit.

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