Der Lastenausgleich im Kanton Zürich.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1972
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 75/2318
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Lastenausgleich als Bestandteil des Finanzausgleichs im föderalistischen Staate ist das Hauptinstrument zur Nivellierung der finanziellen Leistungsfähigkeit der untergeordneten Gebietskörperschaften.Nach dem neuen Finanzausgleichgesetz von 1966 wurde der Lastenausgleich im Kanton Zürich sehr stark ausgebaut.Rund 25Prozent der Gesamtausgaben der ordentlichen Rechnung werden im Kanton Zürich, unter Berücksichtigung der Finanzlage der Gemeinden, im Dienste des Lastenausgleichs eingesetzt.Damit dürfte Zürich an der Spitze der Schweizer Kantone stehen; der Grund hierfür liegt in der stark unterschiedlichen Finanzkraft der armen Landgemeinden und finanzkräftiger Seegemeinden.Ansatzpunkte für die Revision bzw.Verbesserung des Zürcher Finanzausgleichs werden diskutiert.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Zürich: Juris (1972) 114 S., Abb.; Tab.; Lit.