"Clean Vehicle Directive" und deutsches Vergaberecht.
E. Schmidt
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Datum
2015
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Herausgeber
E. Schmidt
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Berlin
Sprache
ISSN
0340-4536
ZDB-ID
Standort
ZLB: Kws 335 ZB 6808
BBR: Z 545
BBR: Z 545
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Europäische Union (EU) hat im Jahr 2009 mit der Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge erstmals den Aspekt des Umweltschutzes als ein so genanntes vergabefremdes Kriterium in die Beschaffung von Straßenverkehrsfahrzeugen eingebracht. Die Zielsetzung der "Clean Vehicle Directive" lässt sich dem ersten Artikel der Richtlinie entnehmen: "Gemäß dieser Richtlinie sind die Auftraggeber und bestimmte Betreiber dazu verpflichtet, beim Kauf von Straßenfahrzeugen die Energie- und Umweltauswirkungen einschließlich des Energieverbrauchs, der CO2-Emissionen und bestimmter Schadstoffemissionen während der gesamten Lebensdauer zu berücksichtigen, um den Markt für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge zu fördern und zu beleben". In der Rechtsprechung hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits vor dem Inkrafttreten der Clean Vehicle Directive umweltschützende Aspekte bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen anerkannt und damit klargestellt, dass nicht jedes vom Auftraggeber festgelegte Kriterium rein wirtschaftlicher Art sein muss. Die Richtlinie ist durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Vergabeordnung im Mai 2011 in deutsches Recht umgesetzt worden. In dem Beitrag werden die Auswirkungen auf die Beschaffung durch Auftraggeber beschrieben und im Fazit wird festgestellt, dass sich das ehemals vergabefremde Kriterium des Umweltschutzes mittlerweile zu einem festen Vergabekriterium entwickelt hat.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Verkehr und Technik
Ausgabe
Nr. 2
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 63-66