Regionale Entwicklungsplanung zwischen staatlicher Steuerung und kommunaler Autonomie.
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BBR: Z 280
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Zusammenfassung
Weder die materiellen Ziele noch der räumliche Zuschnitt der Planungsregionen noch die Organisationsformen der Regionalplanung sind in den Bundesländern einheitlich bzw. werden einheitlich gehandhabt.Die Trägerschaft bewegt sich zwischen Verstaatlichung und Kommunalisierung, die regionalplanerische Querschnittsfunktion wird durch ein Wirrwarr von Diagnose- und Planungsräumen erschwert.Verfassungs- und organisationsrechtlich nicht etabliert, befindet sich die Regionalplanung in einem Schwebezustand zwischen Staat und Kommunen, wobei das Gewicht der Kommunen de facto relativ groß ist.Nur zwei Länder vermögen ihre Regionalplanung umfassend und wirksam zu steuern. - Angesichts des stagnierenden Wirtschaftswachstums tritt der Konflikt zwischen dem Konzept einer gesamträumlich optimalen Ressourcennutzung und dem 'Gerechtigkeitspostulat' (gleiche Lebensbedingungen in allen Regionen) offen zutage.Schließlich ist der schwache Einfluß der Regionalplanung auf die Fachplanungen herauszustellen, wobei es vor allem an Finanzierungsmöglichkeiten fehlt.
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Regionalplanung, Entwicklungsplanung
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In: Innere Kolonisation, Bonn 27 (1978), H. 4, S. 130-134, Kt.
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Regionalplanung, Entwicklungsplanung