Umweltschutz - nicht nur in der Verfassung!

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IRB: Z 3372

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Zusammenfassung

Seit 1.7.1984 ist der Umweltschutz in der Bayerischen Verfassung verankert. Alle landes- und bundesrechtlichen Vorschriften wurden im Hinblick auf ihre Änderungsbedürftigkeit daraufhin vorab ueberprüft. Mehr als 40 Änderungsvorschläge hat der Bayerische Ministerrat zwischenzeitlich gebilligt. Beispiele aus dem Natur-, Bau-, Straßen- und Wege-, Wasser- und Gemeinderecht verdeutlichen, dass Umweltschutz eine Querschnittsaufgabe im gesamten öffentlichen Recht ist, das von allen Verwaltungsbehörden mit getragen werden muss.(hb)

Beschreibung

Schlagwörter

Verfassungsrecht, Umweltschutz, Verankerung, Verwaltungsvorschrift, Überprüfung, Änderungsvorschlag, Beispiel, Allgemein

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Bayerische Staatszeitung.Bayerischer Staatsanzeiger 40(1985), Nr.4, 25.Jan., S.1-2

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Verfassungsrecht, Umweltschutz, Verankerung, Verwaltungsvorschrift, Überprüfung, Änderungsvorschlag, Beispiel, Allgemein

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