Bodenvorratspolitik bei Bauleitplanung; VwGO § 47 Abs.1; BBauG §§ 1 Abs.6, 8 Abs.3, 155 b; BauGB §§ 214, 244; HGO § 25; Hess. VGH, Beschluß v. 24.01.89 - IV N 8/82.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1585
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Unter den Voraussetzungen, unter denen eine Interessenkollision gemäß § 25 HGO bei der Aufstellung eines Bebauungsplans zur Nichtigkeit des Plans führen kann. Unter diesen Umständen enthält der Flächennutzungsplan die Grundentscheidung, Schulen nur in der dafür vorgesehenen Gemeinbedarfsfläche, nicht jedoch anderwärts in einer Wohnbaufläche vorzusehen. Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schulbau ohne Verletzung des Entwicklungsgebots des § 8 II BBauG kann deshalb nur unter Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen. (rh)
Beschreibung
Schlagwörter
Bauleitplanung, Bebauungsplan, Gemeinde, Gemeinbedarfsfläche, Gemeinbedarfsplanung, Schule, Flächennutzungsplan, Wohnbaufläche, Rechtsprechung, Bodenvorratspolitik, Gemeinbedarf, Interessenkonflikt, VGH-Urteil, Beschluss, Bodenvorrat, Recht, Bebauungsplanung
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Umwelt- und Planungsrecht 9(1989), Nr.10, S.394-396, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Bauleitplanung, Bebauungsplan, Gemeinde, Gemeinbedarfsfläche, Gemeinbedarfsplanung, Schule, Flächennutzungsplan, Wohnbaufläche, Rechtsprechung, Bodenvorratspolitik, Gemeinbedarf, Interessenkonflikt, VGH-Urteil, Beschluss, Bodenvorrat, Recht, Bebauungsplanung