Anforderungen an den Antrag auf umweltbezogene Bewertung von Holzschutzmitteln.
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DE
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Berlin
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0722-186X
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ZLB: 99/2375-4
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Abstract
Das ehemalige Bundesgesundheitsamt (BGA) und das Umweltbundesamt (UBA) haben im Jahre 1990 einen sog. Prüfungskatalog für Holzschutzmittel erarbeitet, der seitdem die Grundlage für die Bewertung von Holzschutzmitteln darstellte. Nach mehrjähriger Erfahrung war ein Überarbeitungsbedarf unübersehbar. Aus diesem Grunde haben die Behörden Bundesamt für Materialprüfung (BAM), BgVV und UBA zusammen mit der Industrie und der FhG ein neu gestaltetes Antragsverfahren für die Bewertung von Holzschutzmitteln erarbeitet. In diesem Verfahren werden für das Inverkehrbringen von Holzschutzmitteln - z.B. in Abhängigkeit vom Anwendungsbereich/Gefährdungsklasse - unterschiedliche Datenanforderungen gestellt; so sind vom jeweiligen Antragsteller Prüf- bzw. Untersuchungsergebnisse, durchgeführt nach anerkannten Prüfmethoden, zu physikalischchemischen und ökotoxikologischen Datenanforderungen, Angaben zur Exposition, zum Verhalten in der Umwelt wie auch zur Abfallproblematik vorzulegen. difu
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