Die verwaltungsrechtliche Entscheidung bei ungewissem Sachverhalt.
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1980
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SEBI: 81/3202
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Zusammenfassung
Die Art und die Intensität der gerichtlichen Ermittlungstätigkeit wie auch der geforderte Grad richterlicher Überzeugung bestimmen den Umfang einer am Ende eines Verwaltungsprozesses verbleibenden Ungewißheit bezüglich des zu erforschenden Sachverhalts. In der verwaltungsprozessualen Diskussion überwiegt nach wie vor die Auffassung, daß man sich mit dem Untersuchungsgrundsatz der materiellen Wahrheit eher nähere als in einem von der Dispositionsmaxime getragenen Verfahren. Dieser Untersuchungsgrundsatz wird eingangs vorgestellt. An die Darlegung der Höhe der Beweisanforderungen und der Beweiswürdigung im Verwaltungsprozeß schließen sich Vorschläge verfahrensrechtlicher Techniken zum Abfangen tatsächlicher Ungewißheit an. Die Verteilung der Beweislast im Verwaltungsprozeß wie auch Möglichkeiten der Eingrenzung und Überwindung von Ungewißheit bereits im Verwaltungsverfahren bilden weitere Ausschnitte der behandelten Problematik. ks/difu
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Berlin:Duncker & Humblot (1980), 344 S., Lit.(jur.Habil.; Bonn 1980)
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Serie/Report Nr.
Schriften zum öffentlichen Recht; 381