Subsidiarität als rechtliches und politisches Ordnungsprinzip in Kirche, Staat und Gesellschaft. Genese, Geltungsgrundlagen und Perspektiven an der Schwelle des dritten Jahrtausends.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: Zs 2393-Beih.20.2002

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Abstract

Unter den politischen und rechtlichen Ordnungsvorstellungen, die für die menschliche Gemeinschaftsbildung grundlegend sind, hat das Prinzip der Subsidiarität zunehmende Bedeutung erlangt. Die mit ihm verbundene Vorstellungswelt einer komplex gegliederten gesellschaftlichen Ordnung ist tief im europäisch-abendländischen Denken verankert. Dies erhellt bereits aus seiner Genese, die über das christliche Mittelalter in die griechische Philosophie zurückweist. Sie ist mit materialen Gehalten verknüpft, die aufgrund von Formalkriterien allein nicht zu erschließen sind. Seit das Subsidiaritätsprinzip auch auf der Ebene des europäischen Gemeinschaftsrechts Eingang gefunden hat, haben sich ganz neue Perspektiven eröffnet. Sie haben ihm auch positivrechtliche Bedeutung verliehen und es zu einer der Schlüsselkategorien gemacht, ohne die ein zureichendes Verständnis der Europäischen Union kaum mehr möglich erscheint. Ziel ist, das mit dem Subsidiaritätsprinzip bezeichnete Problem nicht nur aus einer, sondern aus verschiedenen Fachperspektiven anzugehen. Im Vordergrund steht dabei weniger ein analytisch-begriffliches als vielmehr ein institutionelles Interesse, das auf die Subsidiarität in jeweils konkreten soziokulturellen Kontexten zielt und diese als Problem menschlicher Gemeinschaftsbildung in den Handlungs- und Problemzusammenhängen der Kirche, des Staates und der Gesellschaft rechtlich, politisch und historisch identifizieren will. Dabei ist auch danach zu fragen, inwieweit dem Subsidiaritätsprinzip über seinen verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Gehalt hinaus transnationale Bedeutung im völkerrechtlichen und globalen Zusammenhang zukommt. Ein Bündel von Problemkreisen wird aus der Sicht der Rechtswissenschaft, der Politik- und Geschichtswissenschaft sowie der Theologie zusammengefasst. difu

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XI, 564 S.

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Rechtstheorie; 20