Die Befugnis des Bundesverfassungsgerichts zur Prüfung gerichtlicher Entscheidungen. Zur Bedeutung der Grundrechte für die Rechtsanwendung.
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SEBI: 91/4826
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Von der Festlegung des Umfangs des Prüfungsrechts des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hängt heute die praktische Tragweite der Grundrechte ab, weit mehr als von deren Inhalt.Der Autor versucht weniger, die Prüfungsbefugnisse durch Interpretation des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes herzuleiten, sondern ermittelt vielmehr anhand der sich aus der Grundrechtsbindung von Gesetzgebung und Rechtsprechung gemäß Artikel 1 Abs. 3 GG ergebenden Verknüpfungen zwischen Verfassungsrecht und einfachem Recht die notwendige Prüfungsbefugnis des BVerfG.Er geht zunächst auf die vom BVerfG selbst in seinen Entscheidungen eingeleitete Entwicklung der Erweiterung des Prüfungsspielraums ein.Die folgende Darstellung der Beziehungen zwischen der Verfassung und dem einfachen Recht erläutert, daß die Grundrechte erst durch die einfachen Gesetze konkretisiert werden und die einfachen Gesetze in ihrer Auslegung durch die Grundrechte beeinflußt werden.Daher erstreckt sich der Kontrollbereich des BVerfG auch auf einfaches Recht, soweit dieses der Verwirklichung von Grundrechten dient. lil/difu
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Rechtsprechung, Rechtsanwendung, Justiz, Verfassungsgericht, Gerichtsbarkeit, Grundrecht, Prozessrecht, Prüfungsverfahren, Recht, Verfassungsrecht
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Heidelberg: C.F.Müller Juristischer Verlag (1991), XX, 446 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Freiburg 1989)
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Rechtsprechung, Rechtsanwendung, Justiz, Verfassungsgericht, Gerichtsbarkeit, Grundrecht, Prozessrecht, Prüfungsverfahren, Recht, Verfassungsrecht
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Freiburger Rechts- und Staatswissenschaftliche Abhandlungen; 54