Voraussetzungen und Umfang der Anpassungspflicht der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie die Abstimmung der Bauleitpläne benachbarter Gemeinden.

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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

Zum Spannungsverhältnis zwischen dem Planungsermessen der Gemeinden einerseits und der Bindung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung andererseits werden Anpassungspflicht und Bestimmtheit der Ziele der Raumordnung und Landesplanung, Grenzen der Landesplanung aus Artikel 28 Absatz 2 GG, Abwägungsgebot nach Maßgabe des § 1 ROG behandelt sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten. Bezüglich Abstimmung der Bauleitpläne benachbarter Gemeinden wird auf die formelle und materielle Abstimmungspflicht i.S. von § 2 Absätze 4 und 5, die Abwägung i.S. von § 1 Absatz 7 BBauG sowie den aus Artikel 28 Absatz 2 GG folgenden Rechtsschutz der Gemeinde eingegangen. bm

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Recht, Planungsrecht, Raumordnung, Landesplanung, Bauleitplanung, Planungshoheit, Gemeinde, Abstimmungspflicht, Rechtsschutz, Anpassungspflicht

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Deutsches Verwaltungsblatt 95(1980)Nr.6, S.213-218, Lit.

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Recht, Planungsrecht, Raumordnung, Landesplanung, Bauleitplanung, Planungshoheit, Gemeinde, Abstimmungspflicht, Rechtsschutz, Anpassungspflicht

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