Die Investitionskontrolle nach § 4 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz.

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SEBI: 88/5907

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Zusammenfassung

Die zentrale Stellung des Pargr. 4 Abs. 2 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) innerhalb der Energieaufsicht sowie vor allem die kontroverse Diskussion des Kernbegriffs "Gründe des Allgemeinwohls" nahm der Verfasser zum Anlaß, die zahlreichen Stellungnahmen zu diesem Thema auszuwerten und dabei eine eigene Position zu entwickeln. Ausgehend von der Bedeutung der Investitionskontrolle des Pargr. 4 Abs. 2 EnWG im Rahmen staatlicher schwerpunktmäßiger Wirtschaftslenkung, befaßt sich der Autor mit der Auslegung des Gemeinwohlbegriffs, wobei er insbesondere prüft, ob Aspekte des Umweltschutzes in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden können. Bei der Behandlung der sog. Freigabebescheide untersucht er vor allem, ob diese Bescheide mit Auflagen zur Kraft-Wärme-Kopplung versehen werden können. Abschließend legt er dar, wer von den in Pargr. 4 Abs. 2 EnWG vorgesehenen Befugnissen Gebrauch machen kann. vka/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Energierecht, Energiewirtschaftsgesetz, Investitionskontrolle, Wirtschaftslenkung, Wirtschaftsrecht, Gemeinwohl, Energieversorgungsunternehmen, Freigabebescheid, Kraft-Wärme-Koppelung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftspolitik, Recht, Energie

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Stuttgart: Boorberg (1988), 158 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Bochum 1988)

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Energierecht, Energiewirtschaftsgesetz, Investitionskontrolle, Wirtschaftslenkung, Wirtschaftsrecht, Gemeinwohl, Energieversorgungsunternehmen, Freigabebescheid, Kraft-Wärme-Koppelung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftspolitik, Recht, Energie

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Bochumer Beiträge zum Berg- und Energierecht; 3