Der Anspruch des unbegleiteten Kindes auf Betreuung und Unterbringung nach Art. 20 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes. Seine Geltung und Anwendbarkeit in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland.

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DE

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Baden-Baden

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SEBI: 2005/3272

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RE
DI

Zusammenfassung

Die Arbeit beschäftigt sich als erste wissenschaftliche Normanalyse mit der Relevanz des Art. 20 der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) für unbegleitete Flüchtlingskinder. Dabei tritt die Arbeit Auffassungen entgegen, welche die Bedeutung der Bestimmungen der KRK im Allgemeinen wie auch des Art. 20 KRK im Speziellen relativieren. Art. 20 KRK hat demnach individualrechtlichen Charakter und erhebliche Relevanz für unbegleitete Kinder. Insbesondere ist Art. 20 KRK in der deutschen Rechtsordnung unmittelbar anwendbar und durch die innerstaatlichen Behörden und Gerichte zu beachten. Er begründet ein Zurückweisungsverbot unbegleiteter Kinder an der Grenze wie auch einen Anspruch auf Betreuung und Unterbringung im Sinne des SGB VIII. Ferner kann Art. 20 KRK im Einzelfall ein Abschiebungshindernis begründen und in Verbindung mit § 25 AufenthG die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis rechtfertigen. difu

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249 S.

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Veröffentlichungen aus dem Institut für internationale Angelegenheiten der Univ. Hamburg; 29