Landesplanung ist Landesentwicklungspolitik.

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SEBI: 74/4711

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Mit dem im März 1974 beschlossenen ,,Gesetz zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm)'' übernimmt der Landtag Nordrhein-Westfalen zum ersten Male und als bis dahin einziges Länderparlament eine eigenständige Rolle als Planungsträger im Bereich der Raumordnung und Landesplanung. Dabei darf nicht verkannt werden, daß der Planungsrahmen von den Gemeinden mit Leben erfüllt und für den öffentlichen Bereich von ihnen gestaltet wird. Hauptaufgaben sind die Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Ballungskerne, eine geordnete Entwicklung der Siedlungsstruktur sowie die wachstumsorientierte und koordinierte Förderung der ländlichen Zonen.

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Landesplanung, Landesplanungsprogramm, Infrastruktur, Raumordnung, Bevölkerungsentwicklung, Regionalplanung, Standortplanung, Landesentwicklungspolitik, Landesentwicklungsprogramm, Landesplanung, Raumordnung, Raumplanung, Planung, Politik, Recht

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In: Düsseldorf, (1974) 36 S., Kt.; Abb.; Tab.

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Landesplanung, Landesplanungsprogramm, Infrastruktur, Raumordnung, Bevölkerungsentwicklung, Regionalplanung, Standortplanung, Landesentwicklungspolitik, Landesentwicklungsprogramm, Landesplanung, Raumordnung, Raumplanung, Planung, Politik, Recht

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