Der Motorsport im Straßenverkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
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1981
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SEBI: 82/1181
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Zusammenfassung
Das Reichsgericht stellte fest, daß "Rennen um sehr erheblicher wirtschaftlicher Zwecke willen, nähmlich im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Kraftfahrzeugbaus, unbedingt notwendig" seien (RGZ 130, 162, 165 f.). Heute hat sich die wirtschaftliche Bedeutung des Motorsports mehr und mehr in den Bereich der Werbung verlagert. Der Autor gibt einen kuzen Überblick über die Rechtsgebiete, in denen durch den Motorsport Fragen auftauchen können. Die meisten Entscheidungen von Gerichten betreffen die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung für Körpervertetzung und Tötungen, wobei rein zahlenmäßig das Zivilrecht deutlich dominiert. Die Arbeit befaßt sich mit der Zulässigkeit motorsportlicher Veranstaltungen aus der Sicht des Straßenverkehrsrechts (Pargr. 29 Abs. 1 und 2, 30 Abs. 2 Straßenverkehrsordung, StVO) und erörtert die Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Pargr. 29 StVO. Neben den Verstößen gegen sonstige Verkehrsvorschriften des Bundes wird auch Landesrecht (in Bayern, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg) behandelt. chb/difu
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Bochum: Brockmeyer (1981), XLIII, 392 S., Lit.(jur.Diss.; Bochum 1981)
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Serie/Report Nr.
Bochumer juristische Studien; 18