Die Fortentwicklung des bayerischen Landesstraßenrechts.

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Zusammenfassung

Das Vierte Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes enthält eine Reihe von Vollzugsvereinfachungen und Anpassungen an veränderte Verhältnisse insbesondere nach der kommunalen Gebietsreform. Die Klasse der Kreisstraßen ist neu definiert worden. Die Kategorie der Ortsumgehungen ist entfallen und der Begriff und die Baulast der Ortsdurchfahrten sind neu geregelt worden. Die Verfahren zur Widmung, Umstufung und Einziehung sind vereinfacht worden. -y-

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Verkehr, Straßenrecht, Landesstraße, Bundesstraße, Novelle, Lärmschutz, Straßenkategorie, Ortsumgehung, Durchfahrt, Widmung, Umstufung, Einziehung, Straßenbaulast, Sicherheitsvorschrift, Anlieger

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 112(1981)Nr.24, S.745-750, Lit.

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Recht, Verkehr, Straßenrecht, Landesstraße, Bundesstraße, Novelle, Lärmschutz, Straßenkategorie, Ortsumgehung, Durchfahrt, Widmung, Umstufung, Einziehung, Straßenbaulast, Sicherheitsvorschrift, Anlieger

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