Gestaltung durch Bauleitplanung.
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1974
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SEBI: Zs 360-4
BBR: Z 264
IRB: Z 36
BBR: Z 264
IRB: Z 36
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Zusammenfassung
Nach einer einleitenden Definition des Begriffs ,,Gestalt'', die Verf. ,,im räumlichen Planen und Bauen als Ausdruck von Funktionen und, auf diesem Umweg, von sozialen, ökonomischen und technisch materiellen Bedingungen'' sieht, stellt Verf. die These auf, daß das System der Bauleitplanung im Prinzip gestaltungsfeindlich ist u. er konstatiert eine Ambivalenz der Planer in ihrer Einstellung zu Bauleitplanung. Anschließend werden einige konkrete Erfahrungen dargelegt und die Möglichkeiten und Grenzen der Planung von gestaltbezogener Umweltqualität in in der Bauleitplanung angedeutet.
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In: Bauwelt, Berlin 65 (1974), 42, S. 142-145, Abb.