Integration. Grundvoraussetzung ohne Alternative.

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Bonn

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ZLB: 98/3959-4

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Abstract

Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung plädiert in ihrem Memorandum für Integration als Anspruch und Anstrengung, zu der es keine Alternative gäbe, weder für die aufnehmende Mehrheits- noch für die zugewanderte Minderheitsgesellschaft. Globalisierung betrifft nicht bloß die Wirtschaft, sondern macht auch vor Fragen der Innenpolitik und der gesellschaftlichen Entwicklung (Familienleben findet mehr und mehr über Ländergrenzen hinweg statt) nicht halt. Einreisemodalitäten und eine Vereinheitlichung des europäischen Rechts müssen einhergehen mit Überlegungen zu einer adäquaten Neugestaltung der nationalen wie europäischen Zuwanderungs- und Integrationspolitik. In Deutschland existiert inzwischen eine Zwei-Klassen-Ausländergesellschaft, in der Nicht-EU- Staatsangehörige die große Mehrheit bilden. Die Ungleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen und Unionsbürgern muß beendet werden. Kinder, deren ausländische Eltern ihren festen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, müssen mit der Geburt im Inland deutsche Staatsangehörige werden, darüber hinaus muß auch das Einbürgerungsrecht weiter reformiert und eine Neustrukturierung der Zuwanderungs- und Integrationspolitik vorgenommen werden. goj/difu

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17. S

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