Die Finanzverwaltung Lübecks im 19. Jahrhundert.

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SEBI: 84/169

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Die Finanzverwaltung Lübecks im 19. Jahrhundert ist gegenüber der des 17. und 18. Jahrhunderts durch wesentliche Änderungen gekennzeichnet: Durch die Einrichtung eines Finanz-Departements trat eine Zentralisierung und Bürokratisierung ein. Erstmals wurden elementare finanz-technische Grundsätze befolgt (Erstellung eines Budgets, Bildung deckungsfähiger Titel, Einführung einer kameralistischen Buchführung usw.). Ab 1831 wurden durch die Bestimmngen des Kassa- und Bürger-Rezesses bürgerliche Deputierte als Vertreter der gesamten Bürgerschaft den einzelnen Offizien zur Kontrolle zugeordnet. 1808/1813 änderten sich die Haupteinnahmequellen Lübecks durch die Einführung neuer Steuer- und Abgabenarten. Ab 1816 wurden weitgehend die seit dem 14./15. Jahrhundert bestehenden Steuerbefreiungen der Staatsbediensteten und Geistlichen aufgehoben. chb/difu

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Finanzverwaltung, Institutionengeschichte, Verwaltungsorganisation, Haushaltswesen, Steuer, Verfassungsgeschichte, Rechtsgeschichte, Staat/Verwaltung, Finanzen

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Lübeck: Schmidt-Römhild (1982), XXII, 182 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1982)

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Finanzverwaltung, Institutionengeschichte, Verwaltungsorganisation, Haushaltswesen, Steuer, Verfassungsgeschichte, Rechtsgeschichte, Staat/Verwaltung, Finanzen

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Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck. Reihe B; 9