Wertsteigernde Einbeziehung eines Grundstücks in einen Bebauungsplan - Klagebefugnis. Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf nach § 9 I Nr.8 BauGB. BVerG, Beschluß vom 17.12.1992 - 4 N 2.91.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

0522-5337

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 935
ZLB: Zs 987-4

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

1. Der Eigentümer eines Grundstücks kann grundsätzlich einen Nachteil im Sinne von § 47 II Satz 1 VwGO geltend machen, wenn Inhalt und Schranken seines Grundeigentums durch einen Bebauungsplan bestimmt werden. Dies gilt auch dann, wenn ein zuvor im Außenbereich gelegenes Grundstück durch die Ausweisung im Bebauungsplan zwar eine wertsteigernde Baulandqualität erlangt, der Plan jedoch Nutzungsbeschränkungen enthält, die eine aus der Sicht des Eigentümers günstigere Nutzung des Grundstücks verhindern, hier Festsetzungen nach § 9 I Nr. 8 BauGB. 2. Einzelne Flächen im Sinne von § 9 I Nr.8 BauGB sind Flächen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf, die in eine durch Bebauungsplan geplante oder bereits vorhandene Bebauung mit einem anderen Nutzungszweck eingestreut sind und wegen ihrer geringen Größe ungeeignet sind, das Entstehen einseitiger Bevölkerungsstrukturen zu begünstigen. 3. Der besondere Wohnbedarf von Personengruppen im Sinne von § 9 I Nr. 8 BauGB muß in baulichen Besonderheiten der Wohngebäude zum Ausdruck kommen. Ein geringes Einkommen begründet allein noch keinen besonderen Wohnbedarf im Sinne dieser Vorschrift. 4. Festsetzungen nach § 9 I Nr.8 BauGB müssen nur die begünstigte Personengruppe mit einem besonderen Wohnbedarf bezeichnen. Die jeweiligen baulichen Besonderheiten müssen grundsätzlich nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden. Amtliche Leitsätze. (-z-)

Description

Keywords

Journal

Bayerische Verwaltungsblätter

item.page.issue

Nr.8

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S.247-250

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries