Die Koordination in der Regionalplanung. Zur organisatorischen Koordinierung regionaler Raumordnungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland.

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SEBI: 74/4341

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Der Regionalplanung fehlt in der allgemeinen Verwaltungsgliederung ein unmittelbarer Planungsträger, sie bedarf daher für Planung und Realisierung inhaltlich zu koordinierender Maßnahmen einer Reihe von Koordinationsmechanismen, welche die institutionell bedingten Hemmnisse der föderativen Staatsordnung speziell im regionalen Bereich überwinden. Durch eine Organisation des Planungsprozesses, der in jedem Planungsabschnitt die kommunalen Körperschaften und Planungsträger einem Koordinationsprozeß unterwirft, und durch dem Regionalplanungsträger subsidiär übertragene Vollzugskompetenzen können zielgerechte regionale Entwicklungskonzeptionen in Sonderplanungsverbänden - wie etwa im Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk - durchgeführt werden. Die Koordiniertheit in der Raumordnungspolitik könnte durch Festlegung konkreter Zielkriterien sowie durch erweiterte Vorschriften hinsichtlich des Aufstellungsverfahrens von Regionalplänen verbessert werden.

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Regionalplanung, Raumordnungspolitik, Raumordnungsgesetz, Landesplanungsrecht, Regionale Planungsgemeinschaft, Planungsverbund, Koordination

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Bonn(1974) 182 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Bonn 1974)

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Regionalplanung, Raumordnungspolitik, Raumordnungsgesetz, Landesplanungsrecht, Regionale Planungsgemeinschaft, Planungsverbund, Koordination

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