Das Arbeitsverbot für Asylbewerber in § 19 Abs. 1a Satz 1 AFG.

Mülheims, Laurenz
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1991

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Vor dem Hintergrund zunehmender Sensibilisierung für den sogenannten "Asylmißbrauch" in der Bevölkerung untersucht die Arbeit das Arbeitsverbot für Asylbewerber seit 1980. Dieses Arbeitsverbot in Pargr. 19 Absatz 1a, Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) sieht seit 1987 vor, daß Asylbewerber erst nach fünf Jahren Aufenthalt eine Arbeitserlaubnis erhalten; es ist einer der Eckpfeiler für aktuellen Asylpolitik, die mit abschreckenden Maßnahmen (z.B. Sammellager) einen "Asylmißbrauch" bekämpfen will. Die Frage nach der Vereinbarkeit des Arbeitsverbots mit dem Grundgesetz sowie internationalem Recht untersucht der Autor in dieser Studie. Das Arbeitsverbot wird unter den Gesichtspunkten des Grundrechts auf Asyl nach Artikel 16 Absatz 2, Satz 2 GG, der Menschenwürde, der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Genfer Flüchtlingskonvention untersucht. Die Vorschrift wird als "Lebenserschwernisnorm" zur Generalprävention qualifiziert; sie verletzt nach Ansicht des Autors die Menschenwürde der Asylbewerber. rebo/difu

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Baden-Baden: Nomos (1991), 240 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Bonn 1989/90)

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Nomos Universitätsschriften. Recht; 45

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