Naturschutz und Landschaftspflege aus der Sicht der Denkmalpflege.

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0005-688X

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IRB: Z 169
BBR: M 2837

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Abstract

Es wird hauptsächlich auf die Aufgaben der Denkmalpflege als Träger öffentlicher Belange in flächen- und raumwirksamen Planungen eingegangen. Der Bezug zwischen Denkmalpflege und Landschaft wird anhand von Beispielen, wie dem einer denkmalgeschützten Mühle, deren Standort unmittelbar von der Topographie abhängig ist, aufgezeigt. Demnach sollte das Denkmalschutzgesetz auch Forderungen an den Umgang mit Landschaften stellen, wenn dies zum Erhalt einer Denkmalsituation notwendig ist. Um diesen Kulturschutz zu erreichen, benötigt man ein fachübergreifendes Begutachtungssystem, welches auf dem Wege informeller Planwerke die Inventarisation historischer Kulturlandschaften gewährleistet.

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Das Bauzentrum

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Nr.7

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S.24-32 (8 S.)

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