Kommunalwahlrecht für Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland - Die Auswirkungen des Richtlinienvorschlages der EG-Kommission sowie der Bestimmungen des Vertrages über die Europäische Union auf innerstaatliches Recht.
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DE
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Köln
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ZLB: 94/653
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DI
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Abstract
1992 wurde Art. 28 Abs. 1 des Grundgesetzes dahingehend geändert, daß bei Wahlen in Gemeinden und Kreisen auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar sind. Die Ausgestaltungdieses Wahlrechts erfolgt durch die Organe der EG. Grundlage die- ser Ausgestaltung wird eine Richtlinie der EG-Kommission von 1988 sein. Im Mittelpunkt dieser Arbeit, die auch den Vertrag von Maastricht berücksichtigt, stehen die mit der Einführung eines EG-Kommunalwahlrechts verbundenen innerstaatlichen Rechtsfragen und Umsetzungserfordernisse, insbesondere auch Verfassungsrecht und -rechtsprechung. Es werden aber auch Alternativen im Sinne eines allgemeinen Kommunalwahlrechts für Ausländer sowie weitere Integrationsfragen erörtert. lil/difu
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XXII, 152 S.