Instrumente der Gemeinde zur Durchsetzung von Bebauungsplänen.
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ZZ
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IRB: Z 1035
SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46
SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46
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Zusammenfassung
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen der städtebaulichen Ordnung und bildet die Grundlage für weitere Maßnahmen zum Vollzug des Bundesbaugesetzes und des Städtebauförderungsgesetzes. Durch seine Festsetzungen allein erzeugt der Bebauungsplan jedoch noch keine Baupflichten. Um Handlungs- und Duldungspflichten des Eigentümers auszulösen bedarf es bestimmter Instrumente nach dem Bundesbaugesetz, die vom Autor allgemein für den Erlass von Geboten beschrieben werden. Baugebot, Pflanzgebot, Nutzungsgebot, Abbruchgebot, Modernisierungsgebot und Umlegungsverfahren sind die weiteren Schwerpunkte der Erläuterungen. rr
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Bebauungsplanung, Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz, Baugebot, Pflanzgebot, Nutzungsgebot, Abbruchgebot, Modernisierungsgebot, Umlegungsverfahren, Planungsvollzug
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Landkreis 48(1978)Nr.8/9, S.381-383, Abb., Lit.
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Recht, Bebauungsplanung, Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz, Baugebot, Pflanzgebot, Nutzungsgebot, Abbruchgebot, Modernisierungsgebot, Umlegungsverfahren, Planungsvollzug