Der Entsorgungsfachbetrieb - Erfahrungen mit der Qualifizierung abfallwirtschaftlicher Unternehmen in einem System der Selbstverantwortung und Eigenkontrolle.
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DE
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Berlin
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ZLB: 99/3819-4
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Abstract
§ 52 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes definiert den Begriff "Entsorgungsfachbetrieb". Mit der freiwilligen Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb besteht für abfallwirtschaftliche Unternehmen seit Inkrafttreten der Entsorgungsfachbetriebeverordnung am 7.10.1996 die Möglichkeit, ihre Qualifikation durch ein branchenspezifisches Gütesiegel zu dokumentieren. Diese Verordnung und die ergänzende Entsorgergemeinschaftenrichtlinie dienen als untergesetzliches Regelwerk dem Vollzug der Bundesländer. In dem Forschungsvorhaben wurde eine umfassende Erkundung der Akzeptanz der Regelungen bei beteiligten Entsorgungsunternehmen, Sachverständigen und Prüforganisationen, Behörden und Abfallerzeugern vorgenommen sowie Schwachstellen ermittelt und Handlungsempfehlungen gegeben. Anhand der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Berlin wurden mit Hilfe von Fragebögen und Interviews die Auswirkungen der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb untersucht. Insgesamt wird das Zertifikat als geeignetes Mittel zur Erhöhung der Qualität von Entsorgungsdienstleistungen bewertet. Schwachstellen bestehen offensichtlich vor allem in der Sachverständigentätigkeit, die teilweise durch mangelnde Prüftiefe, Prüfumfang und Prüfsystematik gekennzeichnet ist. difu
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188 S., Anh.
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Texte; 63/99