Administrative und zentralörtliche Gebietsgliederung. Beiträge zur Entwicklung und wechselseitigen Beeinflussung.
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SEBI: 76/5610
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Die Entwicklung seit etwa 1800 dokumentiert eine Vergrößerung der administrativen wie auch der zentralörtlichen Gebietsgliederung. Zwar gab es Phasenverschiebungen zwischen beiden Raumgliederungen, doch wurden entstandene Diskrepanzen im 19. Jahrhundert durch Vergrößerung der Verwaltungseinheiten zugunsten der administrativen Gebietsgliederung verändert. Eine Fortsetzung dieser Entwicklung heute würde eine Maßstabsvergrößerung der Kreisebene in Anlehnung an die Verflechtungsräume der Oberzentren bringen. Dieser Weg aber wird von allen Ländern aus verfassungsrechtlichen und verwaltungsorganisatorischen Gründen abgelehnt. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangssituation und der jeweiligen Zielvorstellungen kommt es daher nach der Durchführung der Verwaltungsgebietsreform zu verschiedenen Beeinflussungsebenen; die vorhandene zentralörtliche Gliederung kann sowohl größer als auch kleiner sein als die neuen Verwaltungseinheiten. Raumordnungseinheiten (Nahbereich, Region) als eigenständige Gliederung neben dem Verwaltungsaufbau (Gemeinde, Kreis, Regierungsbezirk) nehmen den administrativen Gebietseinheiten ein wesentliches Beeinflussungspotential.
Beschreibung
Schlagwörter
Raumgliederung, Zentraler Ort, Verwaltungsaufbau, Raumordnung, Verwaltungsorganisation, Kommunalverfassung, Verwaltung
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Frankfurt/Main: (1975), 252 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.; Zus.
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Raumgliederung, Zentraler Ort, Verwaltungsaufbau, Raumordnung, Verwaltungsorganisation, Kommunalverfassung, Verwaltung
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Frankfurter wirtschafts- und sozialgeographische Schriften; 21