Die polizeiliche Generalermächtigung. Ein Vergleich mit dem System der Spezialdelegation, dargestellt am Beispiel der Bundesländer Schleswig-Holstein und Bayern

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SEBI: 75/4764

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Die Ausgestaltung der polizeilichen Befugnisse ist auch heute ständiger Anlaß zur Diskusssion im Polizeirecht. Dabei geht es einmal um die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der polizeilichen Generalklausel und andererseits um die Recht- und Zweckmäßigkeit von Spezialdelegationen als Alternative zur Generalermächtigung. Im Anschluß an das Streben der Bundesländer zur Vereinheitlichung der Polizeigesetze erhält diese Frage ein besonderes Gewicht, weil der Entwurf eine dem PAR. 14 pr. Polizeiverwaltungsgesetz entsprechende Generalklausel vorsieht. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Generalklausel können nicht durchgreifen. Auch hinsichtlich der Praktikabilität und Rechtssicherheit zeigt gerade auch die Analyse des neuen schleswig-holsteinischen Polizeigesetzes von 1968, daß die Generalklausel dem Rechtsstaat eher entspricht als ein System isolierter Spezialermächtigungen, wie es das untersuchte bayerische Polizeirecht vorsieht.

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Polizeirecht, Ermächtigung, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Zivilschutz, Recht, Verwaltung

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Erlangen,(1975) XX, 164 S., Lit.; Zus.

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Polizeirecht, Ermächtigung, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Zivilschutz, Recht, Verwaltung

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