Anwendbarkeit von Richt- und Grenzwerten aus Regelwerken anderer Anwendungsbereiche bei der Untersuchung und sachkundigen Beurteilung von Altablagerungen und Altstandorten.
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1989
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ZZ
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SEBI: 90/5153-4
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Zusammenfassung
Die komplizierte Fallgestaltung bei vielen Altablagerungen und Altlast-Verdachtsflächen führt dazu, daß häufig neben den ersten speziellen Beurteilungshandhaben für den Bereich Altlasten und Richt- und Grenzwerte aus anderen Anwendungsbereichen zur Beurteilung mit herangezogen werden müssen. Die Altlastenkommission hat daher die vorhandenen Regelwerke aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, dem Boden- und Gewässerschutz, der Luftreinhaltung und aus anderen Bereichen daraufhin gesichtet und geprüft, inwieweit sie hilfsweise für die fachliche Beurteilung altlastverdächtiger Altablagerungen und Altstandorte und für die Konkretisierung von Sanierungszielen herangezogen werden können. In diesem Zusammenhang werden auch die Funktion und die Tauglichkeit von Richtwerten, Grenzwerten o. ä. grundsätzlich erörtert. cp/difu
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Schlagwörter
Altlast , Altstandort , Untersuchung , Erfassung , Bewertung , Richtwert , Grenzwert , Regelwerk , Stellungnahme , Wasser , Luft , Arbeitsschutz , Altlastensanierung , Entsorgung , Umweltschutz , Natur , Umweltpflege , Boden
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Düsseldorf: (1989), IX, 487 S., Tab.
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Stichwörter
Altlast , Altstandort , Untersuchung , Erfassung , Bewertung , Richtwert , Grenzwert , Regelwerk , Stellungnahme , Wasser , Luft , Arbeitsschutz , Altlastensanierung , Entsorgung , Umweltschutz , Natur , Umweltpflege , Boden
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Materialien zur Ermittlung und Sanierung von Altlasten; 2