Begleitinformationen.Ein neues Element des Monitorings und der Programmevaluierung der Städtebauförderung.

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Bonn

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1867-0547

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ZLB: Kws 108/46

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Abstract

Die Begleitinformationen zu den Maßnahmen der Städtebauförderung werden im Zuge der Programmaufstellung schon seit vielen Jahren von den Kommunen über die Länder an den Bund übermittelt. Eingebunden in das Verfahren der Programmaufstellung dienten sie bisher im Wesentlichen als ergänzende Information zu den einzelnen angemeldeten Maßnahmen und zu Prüfzwecken, nicht aber als Datenquelle für das Monitoring. Erst seit der Föderalismusreform im Jahre 2006 ist die systematische Auswertung der Begleitinformationen in den Fokus gerückt. Denn in Art. 104b GG wird nunmehr gefordert, dass die Mittel hinsichtlich ihrer Verwendung in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen sind. Für die sich hieraus ergebenden Monitorings- und Evaluierungspflichten stellen die Begleitinformationen, als ein etabliertes System der Berichterstattung, eine wichtige Grundlage dar. Um das Informationspotenzial der Begleitinformationen für das Monitoring der Städtebauförderung zu erschließen, wurde eine Verfahrensumstellung notwendig, d. h. die Überführung der analogen papiergebundenen Datenbereitstellung auf ein internetgestütztes elektronisches Verfahren.

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16 S.

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BBSR-Berichte kompakt; 13/2011